Bafög-Angelegenheiten

Normalerweise müssen Sie zusammen mit dem Bafög-Verlängerungsantrag am Ende des 4. Fachsemesters beim Studentenwerk eine Bescheinigung nach § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorlegen. Darin soll Ihnen die Hochschule bestätigen, dass Sie im zurückliegenden Studienabschnitt die üblichen Leistungen erbracht haben.

Wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen, kommen Sie bitte in meine Sprechstunde oder vereinbaren Sie per E-Mail einen Termin mit mir. Bitte bringen Sie zu diesem Termin das Formblatt 5 mit und füllen Sie darin die Angaben zur Person aus. Weiterhin benötigen Sie einen Kontoauszug über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (erhalten Sie im Prüfungsamt), sowie für Diplomstudierende auch die bisher erworbenen Leistungsnachweise (Scheine).

Gehen Sie davon aus, dass ich die Bescheinigung im Regelfall nur dann ausstellen kann, wenn Sie bis zum Ende des 4. Fachsemesters
  • als Bachelorstudierender ca. 50% der zum BSc-Grad erforderlichen Leistungspunkte erreicht haben, bzw.
  • als Studierender im Diplomstudiengang ca. 66% der bis zum Vordiplom erforderlichen Prüfungen erfolgreich absolviert und ca. 66% der in der Studienordnung geforderten Leistungsnachweise erworben haben.
Auch wenn Sie diese Mindestanforderungen nicht oder nur knapp erfüllen, lohnt sich vielleicht eine Beratung über die dann noch bestehenden Möglichkeiten.

-- WolfgangMenzel -- 12 Oct 2006
 
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