+ Rahmenbedingungen

  • Die Aussage, dass alle Scheine benotet sein müssen, wurde angezweifelt.
    In den Richtlinien des Akkreditierungsrat steht etwas von benotet/qualifiziert (?), was dahingehend gemeint sein könnte, dass keine Scheine für die reine Anwesenheit in einer Veranstaltung vergeben werden sollen.
  • Die Spezialisierungsrichtungen (Verteilte Systeme, Informatiksysteme in Organisationen, Intelligente Systeme, Softwarearchitektur, Theoretische Informatik) sollen nicht in der Prüfungsordnung und möglichst auch nicht in der Studienordnung festgeschrieben werden.
    • diese Spezialisierungen sind wichtig als Orientierungshilfe für potentielle Masterstudenten etc. von anderen Universitäten
  • Die Orientierung an Fächern (angewandte, technische, praktische, theoretische Informatik) als Kategorien für Lehrveranstaltungen ist durchaus sinnvoll
    • bei Mindestvorgaben bzgl. Veranstaltungen aus diesen Kategorien sollte eine eigene Schwerpunktsetzung (d.h. ein höherer Anteil an Grundlagenvorlesungen eines Faches) möglich sein.
  • Die Stellung der Übung in einem 2V+2Ü-Modul wird als diskussionswürdig angesehen. In den jetztigen GRIS-Veranstaltungen sind die "integrierten Übungsanteile" wie auch die Kriterien für den Übungsschein stark unteschiedlich ausgeprägt.
  • Für einen Ergänzungsfachanteil ist der Master-Studiengang wahrscheinlich zu kurz. (Andere Unis: NF/EF nur Berlin (6SWS) und Leipzig (12SWS))
    • Vorschlag von der Heide: Es sollte die Möglichkeit geben, Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Informatik-Module zu integrieren
    • Vorschlag Farwer: es könnte so etwas wie ein Anwendungsfach geben
    • allgemein gibt es bei FB-übergreifenden Modulen bei den Prüfungen ein Organisationsproblem
  • Für einen konsekutiven Studiengang sollte der Übergang Bachelor/Master flexibel gehandhabt werden
    • Die analoge Regelung beim Vordiplom (keine Hauptdiplom-Leistungen vor Abschluss des Vordiploms) scheint weniger erstrebenswert zu sein als etwa die der Wirtschaftsinformatik-DPO (wenn weniger als n (n<=2) Scheine aus dem Vordiplom fehlen, können Prüfungsleistungen des Hauptstudiums erbracht werden).
    • ähnliche Regelung in der Prüfungsordnung der Uni Saarbrücken
  • Veranstaltungen in englischer Sprache sollten möglich sein.
    Prüfungssprache ist in der Regel die Sprache, in der die Vorlesung gehalten wurde, Abweichungen sind auf Antrag möglich.
  • Voraussetzung für die Anmeldung der Master-Arbeit sollte sein, dass von denm restlichen Teilprüfungen maximal 15 Leistungspunkte fehlen.

++ offene Fragen
  • wieviele Prüfungen pro Semester?

-- YannickVersley - 20 Jun 2003
SRA
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