Die Aussage, dass alle Scheine benotet sein müssen, wurde angezweifelt. In den Richtlinien des Akkreditierungsrat steht etwas von benotet/qualifiziert (?), was dahingehend gemeint sein könnte, dass keine Scheine für die reine Anwesenheit in einer Veranstaltung vergeben werden sollen.
Die Spezialisierungsrichtungen (Verteilte Systeme, Informatiksysteme in Organisationen, Intelligente Systeme, Softwarearchitektur, Theoretische Informatik) sollen nicht in der Prüfungsordnung und möglichst auch nicht in der Studienordnung festgeschrieben werden.
diese Spezialisierungen sind wichtig als Orientierungshilfe für potentielle Masterstudenten etc. von anderen Universitäten
Die Orientierung an Fächern (angewandte, technische, praktische, theoretische Informatik) als Kategorien für Lehrveranstaltungen ist durchaus sinnvoll
bei Mindestvorgaben bzgl. Veranstaltungen aus diesen Kategorien sollte eine eigene Schwerpunktsetzung (d.h. ein höherer Anteil an Grundlagenvorlesungen eines Faches) möglich sein.
Die Stellung der Übung in einem 2V+2Ü-Modul wird als diskussionswürdig angesehen. In den jetztigen GRIS-Veranstaltungen sind die "integrierten Übungsanteile" wie auch die Kriterien für den Übungsschein stark unteschiedlich ausgeprägt.
Für einen Ergänzungsfachanteil ist der Master-Studiengang wahrscheinlich zu kurz. (Andere Unis: NF/EF nur Berlin (6SWS) und Leipzig (12SWS))
Vorschlag von der Heide: Es sollte die Möglichkeit geben, Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Informatik-Module zu integrieren
Vorschlag Farwer: es könnte so etwas wie ein Anwendungsfach geben
allgemein gibt es bei FB-übergreifenden Modulen bei den Prüfungen ein Organisationsproblem
Für einen konsekutiven Studiengang sollte der Übergang Bachelor/Master flexibel gehandhabt werden
Die analoge Regelung beim Vordiplom (keine Hauptdiplom-Leistungen vor Abschluss des Vordiploms) scheint weniger erstrebenswert zu sein als etwa die der Wirtschaftsinformatik-DPO (wenn weniger als n (n<=2) Scheine aus dem Vordiplom fehlen, können Prüfungsleistungen des Hauptstudiums erbracht werden).
ähnliche Regelung in der Prüfungsordnung der Uni Saarbrücken
Veranstaltungen in englischer Sprache sollten möglich sein. Prüfungssprache ist in der Regel die Sprache, in der die Vorlesung gehalten wurde, Abweichungen sind auf Antrag möglich.
Voraussetzung für die Anmeldung der Master-Arbeit sollte sein, dass von denm restlichen Teilprüfungen maximal 15 Leistungspunkte fehlen.