Module und Veranstaltungen

Der Bachelor- und der Masterstudiengang setzen sich aus Modulen zusammen. Ein Modul ist eine Gruppe von Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Thema haben und die mit einer gemeinsamen Leistungsbewertung (Prüfung) abgeschlossen werden. Für ein Modul werden 9 Leistungspunkte (LP, entsprechend ECTS) vergeben und es umfasst 6 Semesterwochenstunden (SWS) Präsenzzeit zzgl. 9 Wochenstunden individueller Vor- und Nachbereitungszeit (z.B. Bearbeitung von Übungsaufgaben, Vorbereitung von Seminararbeiten etc.). Einzige Ausnahme sind Projektmodule, für die 12 LP vergeben werden und die 8 SWS + 12 Wochenstunden individueller Vor- und Nachbereitungszeit umfassen. Ein Modul (inkl. Prüfung) findet in einem Semester statt. Ausnahmen sind Module aus den Bereichen "Methodenkompetenz" und "Anwendungsgebiet".

Vorschlag ISO: Die Beschränkung auf ein Semester sollte gelockert werden.
Problem: Die praktische Studienplanung wird dadurch sehr erschwert.

Jedes Modul wird in genau einen der folgenden Bereiche eingruppiert:

  • Pflichtbereich Informatik (nur Bachelor), der sich weiter untergliedert in
    • Grundlagen der Informatik
    • Formale und mathematische Grundlagen der Informatik
  • Wahlpflichtbereich Informatik, der sich weiter untergliedert in
    • Grundlagen von Informatiksystemen (GIS)
    • Informatik, Mensch und Gesellschaft (IMG)
    • Formale und mathematische Grundlagen der Informatik (FGI)
  • Vertiefungsbereich Informatik
  • Projektbereich
  • Bereich Anwendungsgebiet
  • Bereich Methodenkompetenz

In den Modulen des Pflichtbereiches werden die Themen behandelt, die der Fachbereich für unverzichtbar für jeden Absolventen des Bachelor-Studienganges hält. Module des Pflichtbereichs dürfen nur in Ausnahmefällen andere Module des Pflichtbereiches voraussetzen. Sie werden jährlich angeboten. Diese Module müssen von allen Studierenden im Bachelor belegt werden.

Der Wahlpflichtbereich ermöglicht den Studierenden eine Schwerpunktsetzung in ihrem Studium. Aus einem größeren Angebot vertiefender Grundlagen können die Studierenden Themen auswählen, die sie interessant finden. Der Katalog von Wahlpflicht-Modulen wird vom Fachbereich festgelegt. Wahlpflicht-Module können Module des Pflichtbereiches voraussetzen. Sie werden zwei-jährlich angeboten und können sowohl von Studierenden im Bachelor wie im Master belegt werden.

Im Vertiefungsbereich werden aktuelle Forschungsthemen behandelt. Er ermöglicht den Studierenden eine weitere Spezialisierung in einem Teilgebiet der Informatik. Vertiefungs-Module können Module des Pflicht- und des Wahlpflicht-Bereiches voraussetzen. Sie können auch unregelmäßig angeboten werden und sowohl von Studierenden im Bachelor wie im Master belegt werden.

Der Projektbereich dient der Bearbeitung größerer theoretischer, konstruktiver oder experimenteller Aufgaben. Projekte werden in Gruppen durchgeführt und erlauben den Studierenden damit auch das Erlernen und Erproben methodischer Kompetenzen wie Projektorganisation und Gruppenarbeit. Sie bieten eine gute, aber nicht zwingende Möglichkeit zu einem Einstieg in die Abschlussarbeit. Projekt-Module können unregelmäßig angeboten werden und von Studierenden im Bachelor und im Master belegt werden. Sie werden nicht benotet!

Der Bereich des Anwendungsgebietes schafft die Möglichkeit, sich mit Inhalten und Methoden eines anderen Faches auseinanderzusetzen, um diese für die Informatik zugänglich zu machen oder Informatikmethoden in diesem Fach sinnvoll anwenden zu können. Anwendungs-Module können andere Anwendungs-Module des gleichen Faches voraussetzen. Sie werden in der Regel in Kooperation mit anderen Fachbereichen regelmäßig oder unregelmäßig angeboten. Sie können im Bachelor wie im Master belegt werden. Jedes an einer wissenschaftlichen Hochschule Hamburgs angebotene Fach kann als Anwendungsgebiet gewählt werden, ggf. mit individuell gestalteten Modulen unter Zustimmung des Prüfungsausschusses.

Methodenkompetenz bezieht sich auf die Befähigungen, die (relativ) unabhängig vom Fachwissen sind. Dazu zählen beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse oder die Fähigkeiten, wissenschaftlich zu arbeiten und Projekte zu organisieren. Methoden-Module sollen den Studierenden die Aneignung methodischer Kompetenzen in einem Rahmen ermöglichen, in dem Fachinhalte nicht im Vordergrund stehen. Sie müssen nur im Bachelor belegt werden. Sie werden nicht benotet!

Mögliche Veranstaltungsformen sind:

  • Vorlesung (V)
  • Übung (Ü)
  • Seminar (S)
  • Projekt (P)

Für die unterschiedlichen Bereiche sind unterschiedliche Kombinationen von Veranstaltungsformen vorgeschrieben:

  • Pflichtbereich: 4V + 2Ü
    Ausnahme: Modul "Softwaretechnik" hat die Form 2V + 4P
  • Wahlpflichtbereich: 4V + 2Ü
    Ausnahme: IMG-Module haben die Form 4V + 2S
  • Vertiefungsbereich: 2V + 2S + 2 SWS nach Wahl der Lehrenden.
  • Projektbereich: 8P
  • In den Bereichen "Anwendungsgebiet" und "Methodenkompetenz" obliegt die Wahl der Form den Lehrenden

In Modulen aus den Bereichen Grundlagen der Informatik (Pflicht) und Grundlagen von Informatiksystemen (Wahlpflicht) sollen mindestens 30% der Präsenzzeit und 60% der individuellen Studienzeit für die Bearbeitung praktischer Systementwicklungsaufgaben eingeplant werden. Der praktische Teil der Lehrveranstaltung soll mindestens ein komplexeres Teilprojekt einschließen, dessen Bearbeitung sich über mehrere (≥3 Wochen) erstreckt.

Erläuterungen

(1) Das ECTS (European Credit-Point Transfer System) gibt vor, dass Studienleistungen mit Credit-Points bzw. Leistungspunkten bewertet werden. Die Studienleistungen eines Semesters sollen mit 30 LP bewertet werden. Entsprechend sind für einen dreijährigen Bachelor 180 LP und für einen zweijährigen Master 120 LP zu vergeben. Rein rechnerisch entspricht 1 LP 30 Stunden Arbeitszeit der Studierenden bei einer angenommenen 40-Stunden-Woche und einem halben Jahr. Dadurch, dass bei uns die Semester nur 14 Wochen lang sind, würde dieses bei dem vorliegenden Modell zu einer Belastung von knapp 58 Stunden pro Woche im Semester führen. Das ist nicht akzeptabel, daher ist von einer individuellen Auseinandersetzung der Studierenden mit den Themen in der vorlesungsfreien Zeit auszugehen.

(2) Die Festlegung einer einheitlichen Modulgröße erleichtert erheblich die Studienorganisation und ermöglicht es, sich innerhalb eines Moduls intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen. Die Größe von 9 LP bzw. 6 SWS ist hinreichend groß, um auch die Prüfungsbelastung in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Drei dieser Module sind für die Studierenden eine akzeptable Belastung. Der Projektbereich weicht von dieser Größe ab, um dem Projekt eine besondere Stellung im Studium zu geben.

(3) Module sollen innerhalb eines Semesters stattfinden, um eine "Zersplitterung" des Studiums zu verhindern bzw. die o.g. Konzentration auf wenige Themen in einem Semester zu ermöglichen. Aus pragmatischen Gründen kann das für Modules des Anwendungsgebietes nicht generell vorausgesetzt werden, bis alle Fachbereiche der Universität ein entsprechendes Angebot machen können. Im Bereich Methodenkompetenz gilt das analog, weil hier auch externe Angebote wie Seminare des Fremdsprachenzentrums, der HWP, das Moderationstechnik-Seminar etc. einbezogen werden sollen.

(4) Die Benennung der Untergliederung des Pflicht- und Wahlpflichbereiches muss noch einmal überdacht werden.

(5) Die Anzahl unterschiedlicher Veranstaltungsformen wurde gegenüber der geltenden DPO reduziert. Das hat zwei Gründe: Zum einen sind Mischformen wie "Projektseminar" nicht mehr notwendig, weil diese beispielsweise innerhalb eines Vertiefungsmoduls als 2V + 2S + 2P abgebildet werden können. Zum anderen wird innerhalb einzelner Veranstaltungsformen den Lehrenden – Lehrkapazitäts-neutral – mehr Spielraum eingeräumt. So könnten Übungen beispielsweise auch "praktikumsartig" organisiert werden. Auf die Unterscheidung zwischen Seminar und Proseminar wird verzichtet, weil die gegenwärtige Praxis zeigt, dass der propädeutische Charakter weit mehr von den jeweiligen Lehrpersonen als von der offiziellen Form abhängt. Zukünftig sollen Seminare grundsätzlich das Erlernen wissenschaftlicher Arbeitsmethoden ermöglichen. Darüber hinaus soll im Bereich Methodenkompetenz die Möglichkeit gegeben werden, Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens zu erlernen.

(6) Die Festlegung auf bestimmte Veranstaltungsformen im Wahlpflichtbereich soll einerseits der besseren (formalen) Vergleichbarkeit dienen, andererseits besteht aus kapazitären Gründen nicht die Möglichkeit, den Vorlesungsanteil weiter zu reduzieren. Bereits der vorliegende Entwurf liegt mit dem Übungsanteil über dem der DPO von 1998, so dass studienorganisatorische Maßnahmen, insbesondere die Vermeidung von Überangeboten (s.u.), notwendig sind und ein realistischer Curricular-Normwert (CNW) in der Größenordnung von 6,0 festgelegt werden muss. Der SRA hat diskutiert, im Wahlpflichtbereich die Veranstaltungsform offen zu lassen, sich aber aus genannten Gründen dagegen entschieden. Es steht den Lehrenden natürlich frei, Übungen etwa "seminarartig" zu organisieren.

(7) Die Festlegung auf die Veranstaltungsform 4V + 2S im Wahlpflichtbereich IMG sowie 2V + 2S + 2X im Vertiefungsbereich soll sicherstellen, dass alle Studierenden im Bachelor und im Master jeweils mindestens zwei Seminare besuchen. Durch die Einbindung der Seminare in thematische Module wird vermieden, Seminararbeiten explizit zu benoten. Der SRA hat die Alternative eines eigenen Seminarmoduls diskutiert, die Lösung aber für schlechter befunden, weil dabei die thematische Einbindung der Seminare verloren ginge und die Seminare (vermutlich) benotet werden müssten.

Inhaltsverzeichnis

SRA
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